B4: Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden
Geben Sie Schadstoffemissionen nur dann an, wenn Sie sie bereits melden – an Behörden, etwa im Rahmen einer Umweltgenehmigung, oder im Rahmen eines Umweltmanagementsystems wie ISO 14001. Trifft beides nicht zu, geben Sie das an.
B5: Biodiversität
Geben Sie die Anzahl der Standorte an, die Sie in oder in der Nähe von biodiversitätssensiblen Gebieten (zum Beispiel Natura-2000-Gebieten) besitzen, pachten oder betreiben, jeweils mit dem Namen des Gebiets. Der Natura-2000-Viewer der EU ist eine kostenlose Möglichkeit zur Prüfung.
B6: Wasser
- Gesamte Wasserentnahme laut Wasserrechnungen oder Zählerständen, in m³.
- Wasserverbrauch, nur wenn Ihre Produktionsprozesse in erheblichem Umfang Wasser nutzen.
- Entnahme an Standorten in Gebieten mit hohem Wasserstress.
Unternehmen mit höchstens 10 Beschäftigten können B6 als freiwillig behandeln.
B7: Ressourcennutzung, Kreislaufwirtschaft und Abfallmanagement
- Ob Sie Grundsätze der Kreislaufwirtschaft anwenden, etwa Wiederverwendung, Reparatur oder recycelte Einsatzstoffe.
- Gesamtabfall, aufgeteilt in gefährliche und nicht gefährliche Abfälle, in Tonnen.
- Anteil der Abfälle, die dem Recycling oder der Wiederverwendung zugeführt werden.
- In materialintensiven Branchen den jährlichen Massenstrom der wichtigsten Materialien.
Die Rechnungen oder Jahresübersichten Ihres Entsorgers weisen in der Regel die Tonnen aus. Unternehmen mit höchstens 10 Beschäftigten können B7 als freiwillig behandeln.
Quelle: Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560, B4–B7 und Anhang II. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.